
MVG 2
MVG 2- Einführung in soziale Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung zum MVG.EKD und euren Landeskirchlichen
Regelungen
Das Mitbestimmungs Seminar für eure Arbeit als MAV


Zielgruppe:
Mitarbeitervertreter und Schwerbehindertenvertreter in kirchlichen Einrichtungen, die sich mit den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitervertretung (MAV) in Bezug auf personelle Angelegenheiten nach dem Mitbestimmungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) auseinandersetzen möchten.
Seminardauer:
3/4 Tage - Entsprechend Vollzeitkraft
Seminarziel:
In diesem Einführungsseminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die Rechte und Aufgaben der Mitarbeitervertretung (MAV) im Bereich der sozialen Angelegenheiten nach dem Mitbestimmungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD). Das Seminar vermittelt praxisorientierte Kenntnisse zu den wichtigsten Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gesundheitsschutz, Betriebsvereinbarungen, Mobbing und soziale Unterstützung. Ziel ist es, den Teilnehmern zu zeigen, wie sie als MAV im Sinne der Mitarbeitenden agieren und deren Interessen effektiv vertreten können.
Nach Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer in der Lage, die Mitbestimmungsrechte der MAV in sozialen Angelegenheiten zu erkennen, diese umzusetzen und ihre Rolle als Interessenvertreter für die Mitarbeitenden kompetent auszufüllen.
MVG 2: Der stärkste Hebel eurer Mitbestimmung
Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheitsschutz, Ordnung im Betrieb – bei den wirklich wichtigen Themen des Arbeitsalltags habt ihr als MAV die stärksten Rechte. Sie sind das Herzstück eurer Mitbestimmung und der wirksamste Hebel, um konkrete und dauerhafte Verbesserungen für alle zu erreichen.
In diesem praxisorientierten Seminar nehmen wir diese mächtigen Mitbestimmungsrechte genau unter die Lupe. Wir übersetzen nicht nur das Juristendeutsch, sondern trainieren mit dir in vielen praktischen Übungen, wie du diesen Hebel sicher und gezielt ansetzt.
In diesem Kurs lernst du:
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Die Inhalte der Kernrechte zu verstehen: Wir arbeiten die wichtigsten Mitbestimmungspunkte – von A wie Arbeitszeit bis O wie Ordnung im Betrieb – detailliert mit dir durch.
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Die Kraft der Mitbestimmung zu nutzen: Anhand von Fallbeispielen übst du, Argumente zu diesen Themen zu entwickeln und Verhandlungen strategisch vorzubereiten.
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Den Weg zur Verbindlichkeit zu kennen: Du verstehst, warum genau diese sozialen Angelegenheiten im Konfliktfall vor der Einigungsstelle landen können und wie daraus eine Dienstvereinbarung entsteht, die für die Geschäftsführung/ Dienstellenleitung und Kolleginnen und Kollegen Gesetz ist.
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Deine Rechte konsequent durchzusetzen: Wir stärken deine Kompetenz, die Mitbestimmung nicht nur einzufordern, sondern sie auch im Streitfall erfolgreich zum Ziel zu führen.
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Die Einigungsstelle verstehen: Du lernst, wann und wie die Einigungsstelle angerufen wird und welche Rolle sie dabei spielt, eine verbindliche Regelung für alle herbeizuführen.
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Die Dienstvereinbarung gestalten: Wir beleuchten, wie die Ergebnisse aus Verhandlung oder Einigungsstelle in eine Dienstvereinbarung gegossen werden, die eure Einrichtung rechtssicher gestaltet.
Dieser Kurs ist für alle, die die volle Gestaltungsmacht der sozialen Mitbestimmung verstehen und anwenden wollen.
Lerne, euren stärksten Hebel wirksam einzusetzen. Melde dich an und entdecke die verbindliche Gestaltungsmacht, die im MVG.EKD steckt!
Referenten:
Die Referenten sind erfahrene Experten im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts und der sozialen Angelegenheiten im Rahmen des MVG.EKD. Sie haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Schulung von Mitarbeitervertretungen und bieten den Teilnehmern praxisnahe und anwendungsorientierte Einblicke in ihre Rolle und Aufgaben.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für das 3 bzw. 4-tägige Seminar umfasst den Kurs inkl. aller Schulungsunterlagen. Eine detaillierte Kostenübersicht wird vor Anmeldung zur Verfügung gestellt.
Aktuell bei 3 Tagen: 549€ + MwSt. pro Teilnehmer(in)
Aktuell bei 4 Tagen: 649€ + MwSt. pro Teilnehmer(in)
Rechtliches zu deiner Anmeldung aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz:
§ 19 Abs. 3 MVG.EKD
„Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren. Berücksichtigt wird die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, höchstens aber die bis zur täglichen Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin oder eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters. Über die Aufteilung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen auf die einzelnen Mitglieder kann eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden. Die Dienststellenleitung kann die Arbeitsbefreiung versagen, wenn dienstliche Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.“
Schulungsträger Im innerhalb der evangelischen Kirche geltenden Mitarbeitervertretungsgesetz sind keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Schulungsveranstalters zu beachten. Allerdings muss die Mitarbeitervertretung stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, d.h. eine möglichst kostengünstige und wirksame Bildungsveranstaltung auswählen. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Mitarbeitervertretung auf konkurrierende Veranstalter zu ihrer Gewerkschaft oder aber kircheninterne Schulungsanbieter verweisen lassen muss.
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