
MVG 1
MVG 1 - Einführung in das Mitarbeitervertretungsgesetz MVG.EKD und euren Landeskirchlichen Regelungen
- Das Startseminar für eure Arbeit als MAV

Deine Basis für kompetente Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen
Dieser Kurs bietet dir einen soliden, praxisnahen Einstieg in die Welt der Mitbestimmung nach dem MVG.EKD. Wir liefern dir das notwendige Rüstzeug, damit du deine Rolle als Vertreter der Mitarbeitenden sicher, kompetent und gelassen wahrnehmen kannst.
🎯 Für wen ist dieser Kurs?
Das Seminar richtet sich gezielt an:
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Neue und erfahrene Mitglieder der Mitarbeitervertretung (MAV) in kirchlichen Einrichtungen.
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Schwerbehindertenvertreter (SBV), die ihre spezifischen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im Kontext der MAV verstehen möchten.
✨ Was du erwarten kannst: Wissen, das trägt
Oft fühlen sich die Abläufe komplex an. Doch das muss nicht sein. In diesem Grundkurs legen wir das Fundament für deine erfolgreiche MAV-Arbeit, indem wir die relevanten Gesetze verständlich und auf den Alltag übertragbar machen.
Unser Ziel: Du erhältst einen fundierten Überblick über die Rechte, Pflichten und Aufgaben der MAV.
Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung: Wir zeigen dir, wie du das theoretische Wissen im Arbeitsalltag sinnvoll anwendest und dein MAV Ehrenamt aktiv und strukturiert gestaltest.
📚 Die Kernthemen: Dein Fahrplan zur Kompetenz
Nach 3 bis 4 Tagen verfügst du über das notwendige Wissen, um die wichtigsten Prozesse souverän zu begleiten.
Themen Bereiche und was du mit nimmst:
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Rechtliche Basis
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Mitbestimmung verstehen
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Deine Aufgaben
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Strukturierte Abläufe
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Freistellung & Organisation
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Die Mitarbeitendenversammlung
🗓️ Organisatorisches
Seminardauer & Format
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3 bis 4 Tage (als Vollzeitkraft).
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Wir richten uns nach euren zeitlichen Möglichkeiten.
Unsere Methodik
Wir setzen auf Methoden, die den Transfer in den Alltag erleichtern:
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Interaktive Vorträge und Diskussionen.
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Praxisorientierte Gruppenarbeiten und Fallbeispiele aus dem kirchlichen Arbeitsalltag.
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Rollenspiele zur Erprobung von Gesprächssituationen.
Unterlagen & Tools
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Du erhältst alle relevanten Unterlagen in einem umfassenden Ordner.
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Zusätzlich bieten wir einen digitalen Zugang zu einem Whiteboard, über das du eure Gruppenergebnisse als PDF sichern und jederzeit darauf zugreifen kannst.
Deine Seminarleitung
Wir sind erfahren im kirchlichen Arbeitsrecht (MVG.EKD), verfügen über umfassende praktische Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von MAVen und legen Wert auf eine praxisnahe Vermittlung der Themen.
Teilnahmegebühr (Inkl. Unterlagen)
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3 Tage: 549 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer(in)
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4 Tage: 649 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer(in)

Anfragen und Beratung : 0151-54986337 (Adam)
Online Seminare findet Ihr hier unten- Die Inhouse Seminare bei euch, vor Ort, machen wir Individuell mit euch aus
Noch freie Online Termine:
MVG 1 Einführung in das Mitarbeitervertretungsgesetz MVG.EKD
und eurere Landeskirchlichen Regelungen
- Das Startseminar für eure Arbeit als MAV
Der Kurs findet an 3 Tagen statt. (entweder wöchentlich ein Tag oder 3 Tage am Stück):
Uhrzeit: 8.30- 16.30
inkl. Pausen und Mittags Pause von 60Min
Alle Pausen Zählen zur Arbeitszeit siehe unten.
Noch freie Online Termine:
Bei Fragen und gesprächsbedarf einfach anrufen: 0151-54986337 (Adam)
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden
max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze - KURS FINDET STATT -
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 07.01.2026
Mittwoch 14.01.2026
Mittwoch 21.01.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 22. Januar verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze - KURS FINDET STATT -
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 11.02.2026
Donnerstag 19.02.2026
Mittwoch 25.02.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 12. Februar verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 04.03.2026
Mittwoch 11.03.2026
Mittwoch 18.03.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online (bis 20. März verbindlich angemeldete) Teilnehmenden max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 15.04.2026
Mittwoch 22.04.2026
Mittwoch 29.04.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 20. April verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 06.05.2026
Mittwoch 13.05.2026
Mittwoch 20.05.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 15. Mai verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 03.06.2026
Mittwoch 10.06.2026
Mittwoch 24.06.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 12. Juni verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Montag 13.07.2026 - Dienstag 14.07.2026 - Mittwoch 15.07.2026
NUR Termine für INHOUSE SEMINARE buchbar
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 07. August verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Montag 14.09.2026 - Dienstag 15.09.2026 - Mittwoch 16.09.2026
Das Seminar Findet statt ab 8 Online Teilnehmenden (bis 17. September verbindlich angemeldete) max. Teilnehmer 15
Aktuell noch: Freie Plätze
Tag 1 bis 3:
Mittwoch 14.10.2026
Mittwoch 21.10.2026
Mittwoch 28.10.2026
MVG1 Online aufgeführte Seminare gilt:
Aktuell bei 3 Tagen: 549€ + MwSt. pro Teilnehmer(in)
Als Videokonferenz - inkl. Schulungsunterlagen per Post & Digitale Unterlagen und Whiteboard Zugriff.
Das Seminar beinhaltet auch eine kurze Einweisung ins Online Videokonferenz Tool das keinen Download braucht.
hier zur Beschreibung unserer Online Kurs handhabe: Online mit Uns
Bei Fragen gerne unter 0151-54986337 Anrufen und/oder das Kontaktformular nutzen.
MAV-Seminare@posteo.deTel.: +49 (0) 151-54986337
Rechtliches zu deiner Anmeldung aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz:
§ 19 Abs. 3 MVG.EKD
„Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren. Berücksichtigt wird die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, höchstens aber die bis zur täglichen Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin oder eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters. Über die Aufteilung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen auf die einzelnen Mitglieder kann eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden. Die Dienststellenleitung kann die Arbeitsbefreiung versagen, wenn dienstliche Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.“
Schulungsträger Im innerhalb der evangelischen Kirche geltenden Mitarbeitervertretungsgesetz sind keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Schulungsveranstalters zu beachten. Allerdings muss die Mitarbeitervertretung stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, d.h. eine möglichst kostengünstige und wirksame Bildungsveranstaltung auswählen. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Mitarbeitervertretung auf konkurrierende Veranstalter zu ihrer Gewerkschaft oder aber kircheninterne Schulungsanbieter verweisen lassen muss.
Arbeitszeit und Pausen Urteil:
Das BAG hat grundsätzliche Feststellungen getroffen, an die nicht nur das Landesarbeitsgericht bei seinen Feststellungen bzw. der erneuten Entscheidung gebunden ist, sondern die über den Fall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind. Sie haben folgenden Wortlaut (zitiert nach der Pressemitteilung):
"Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teil, besteht nach § 37 Abs. 6 Satz 1 und 2 i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. Zu der ausgleichpflichtigen Schulungszeit zählen auch während eines Schulungstages anfallende Pausen. Der Umfang des Freizeitausgleichs nach diesen Bestimmungen ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprechenden Schulungstag begrenzt. Dabei ist grundsätzlich die betriebsübliche Dauer und Lage der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers maßgeblich."
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