AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seminarleitung von Kursen im Bereich MVG, EKD-Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Seminaren und Fortbildungen durch die Seminarleitung im Bereich des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG), der Arbeit von Mitarbeitervertretungen sowie der Schwerbehindertenvertretungen.
(2) Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Seminarleitung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar kommt durch die Anmeldung des Teilnehmenden und deren Bestätigung durch die Seminarleitung zustande.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel in Textform (z. B. per E-Mail).
§ 3 Leistungen
(1) Die Seminarleitung verpflichtet sich, die im Vertrag beschriebenen Inhalte des Seminars durchzuführen. Die Seminare bieten eine fundierte Grundlage und praxisnahe Strategien für die Gremienarbeit. Ein vollständiges und allumfassendes Beherrschen des gesamten MVG-Regelwerks kann jedoch naturgemäß nicht in wenigen Tagen abschließend vermittelt werden.
(2) Inhaltliche Änderungen oder Anpassungen des Seminarprogramms bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter des Seminars gewahrt bleibt.
(3) Für die Durchführung von Seminaren benötigte Materialien werden, soweit nicht anders vereinbart, von der Seminarleitung gestellt.
§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühren sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung ausgewiesen.
(2) Die Zahlung der Seminargebühr ist nach der verbindlichen Anmeldung und zwingend vor Seminarbeginn zu leisten. In der Regel ist der Rechnungsbetrag spätestens 6 Wochen vor dem ersten Seminartag fällig.
(3) Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Seminarleitung eine abweichende, verkürzte Zahlungsfrist vereinbart werden, sodass die Zahlung rechtzeitig bis zum Seminarbeginn sichergestellt ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Seminarleitung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch die Teilnehmenden
(1) Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist bis vier Wochen vor Seminarbeginn möglich.
(2) Bei einer Stornierung bis zum 15. Tag vor Schulungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 % der gesamten Seminarkosten erhoben. Bei einer späteren Stornierung wird der volle Schulungspreis fällig. Nimmt ein:e Ersatzteilnehmer:in an der Schulung teil, entfallen die Stornierungsgebühren.
(3) Den Teilnehmenden bleibt stets der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
(4) Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
§ 6 Absage und Änderungen durch die Seminarleitung
(1) Die Seminarleitung behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Bereits entrichtete Schulungsgebühren werden erstattet, falls keine Einigung zu einem Ersatztermin erzielt werden kann.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
§ 7 Haftung
(1) Die Seminarleitung haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(3) Die Seminarleitung haftet nicht für Gegenstände der Teilnehmenden, die während des Seminars verloren gehen oder beschädigt werden.
(4) Die Teilnahme an der Schulung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Schulungszeiten sind Sie als Teilnehmende über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der schulungsfreien Zeit und den Pausen unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz
(5) Lernerfolg: Die Seminare dienen der Schulung und Weiterbildung, insbesondere im Bereich des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) und angrenzender Regelungswerke. Ein spezifischer Lernerfolg oder das vollständige Erfassen und Verstehen aller gesetzlichen Vorgaben durch die Teilnehmenden kann nicht garantiert werden. Der Wissensaufbau hängt maßgeblich von der individuellen Mitarbeit, der Auffassungsgabe und der Eigenverantwortung der einzelnen Teilnehmenden ab.
(6) Inhaltliche Gewährleistung: Die Seminare und die dazugehörigen Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Seminarleiter weist ausdrücklich darauf hin, dass er kein Volljurist ist. Die vermittelten Inhalte stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar, sondern bieten praxisnahe Orientierungshilfen.
(7) Haftungsausschluss: Trotz größter Sorgfalt kann für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und fehlerfreie Interpretation der rechtlichen Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Irrtümer sind vorbehalten. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Seminarleiters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
§ 8 Datenschutz
Die Seminarleitung erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Seminarleitung, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 20.07.2026